LEADER-Programm

LEADER-Koordinatorin, Bewilligungsstelle und Programmbehörden

In allen Fragen, die das Förderprogramm LEADER betreffen, sind die zentralen Ansprechpartner die LEADER-Koordinatorinnen und -Koordinatoren an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Sie beraten die Lokalen Aktionsgruppen bei der Erstellung und Umsetzung ihrer Lokalen Entwicklungsstrategien und unterstützen Entwicklungsprozesse und die Vernetzung der verschiedenen Partner in der Region. Sie stimmen Projekte, die andere fachliche Bereiche im ländlichen Raum berühren, mit den betroffenen Regierungen und anderen Behörden ab, klären die Zuständigkeit für Projekte und verfassen zu jedem LEADER-Förderantrag eine Stellungnahme.
 LEADER-Koordinatorin für das Aktionsgebiet der LAG AL-P ist Frau Hämmerle am AELF Kempten.

Dort ist auch die zuständige Bewilligungsstelle angesiedelt: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sachgebiet L 1.3 Investitionsförderungen, LEADER am AELF Kempten sind für die Prüfung und Bearbeitung der Anträge verantwortlich. Sie begleiten jedes Projekt fördertechnisch von der Antragstellung über die Umsetzung bis hin zum letzten Zahlungsantrag.

LEADER-Koordinatorin
Frau Hämmerle

AELF Kempten
Adenauerring 97
87439 Kempten (Allgäu)
Telefon: +49 831 52613-1303
Fax: +49 831 52613-1444

E-Mail

Bewilligungsstelle
Sachgebiet L 1.3 Investitionsförderungen, LEADER

AELF Kempten
Adenauerring 97
87439 Kempten (Allgäu)
Telefon: +49 831 52613-0
Fax: +49 831 52613-1444

E-Mail

Programmbehörden

Die Fördergelder für LEADER-Projekte werden je nach Projekt von der Europäischen Union und dem Freistaat Bayern bereitgestellt.

LEADER ist ein querschnittsorientierter Schwerpunkt des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen des GAP-Strategieplans:

Zum GAP-Strategieplan 2023-2027

Die Umsetzung von ELER in Deutschland und die Durchführung der Maßnahmen liegt in der Verantwortung der Bundesländer. Deshalb sind die Entwicklungsprogramme der Länder und die entsprechend verabschiedete Förderrichtlinie die wichtigste Grundlage für die Förderung der ländlichen Entwicklung. In Bayern ist das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus für das LEADER-Programm zuständig:

Zum LEADER-Bereich des StMELF

Einen umfassenden Überblick über die Gemeinsame Agrapolitik der EU  in Deutschland bietet die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume:

Zur DVS Ländliche Räume