Häufige Fragen
Wie kann ich eine LEADER-Förderung erhalten?
Der erste Schritt ist immer die Kontaktaufnahme mit dem LAG-Management. Erzählen Sie uns von Ihrer Idee und wir prüfen gemeinsam, ob sie über das LEADER-Programm förderfähig ist. Wir begleiten Sie von der Idee über die Antragstellung bis zum Verwendungsnachweis.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Förderung?
Das Projekt muss zur Umsetzung von mindestens einem Ziel der Lokalen Entwicklungsstrategie beitragen. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt transpartent durch das LAG Entscheidungsgremium (Lenkungsausschuss). Anhand von verschiedenen Auswahlkriterien wird das Projekt bewertet.
Mit welchem Fördersatz kann mein Projekt gefördert werden?
Das Förderprogramm unterscheidet zwischen produktiven Projekten, das sind Investitionsprojekte mit Gewinnerzielungsabsicht und sonstigen Projekten. Für produktive Projekte gilt in dem LAG-Gebiet Auerbergland-Pfaffenwinkel ein Fördersatz von 30%, für sonstige Projekte ein Fördersatz von 50% auf die zuwendungsfähigen Kosten.
Sogenannten Kooperationsprojekten, bei denen mindestens noch eine weitere LAG eines anderen Gebiets beteiligt ist, werden höhere Fördersätze gewährt (40% bzw. 60%).Was sind zuwendungsfähige Kosten?
Zuwendungsfähige Kosten sind alle Nettoausgaben, die bei der Verwirklichung von LEADER-Projekten entstehen und nicht in den LEADER-Richtlinien ausgeschlossen werden, wie z.B. laufende Betriebskosten, Ersatzbeschaffungen, Flyer und Streuartikel, Projektmanagement (mit Ausnahmen) Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften (mit Ausnahmen).
Genau nachzulesen im Merkblatt zum LEADER-Förderantrag im Abschnitt C+D.Was ist das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“?
Lokale Akteure, die mit kleinen Projekten einen Beitrag zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in der Region
leisten, können durch das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ relativ unaufwendig eine Förderung dafür erhalten. Maximal gefördert werden 80% der Ausgaben. Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 EUR.
Auch hier gilt, dass das Projekt auf mindestens ein Entwicklungsziel der LES einzahlen muss.
Begriffe & Abkürzungen
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – AELF
Da das Förderprogramm LEADER über das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus verwaltet wird, sind in Bayern die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Bindeglied zwischen den LAGen und dem Ministerium. In jedem Regierungsbezirk gibt es ein bis zwei ÄELF, die für LEADER zuständig sind.
Die für die LAG Auerbergland-Pfaffenwinkel zuständige Bewilligungsstelle und die LEADER-Koordinatorin sind am AELF Kempten angesiedelt.
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus – STMELF
Das STMELF ist in Bayern für das Förderprogramm LEADER die zuständige Programmbehörde.
Mehr Informationen unter
Bewilligungsstelle
Alle LEADER-Projekte werden von der ersten Konzeptidee bis hin zur fördertechnischen Abwicklung nicht nur von der LAG-Geschäftsstelle und der → LEADER-Koordinatorin, sondern auch von der Bewilligungsstelle begleitet, die am → AELF ansässig ist. Die Bewilligungsstelle entscheidet über die grundsätzliche Förderfähigkeit von Projektideen. Hier werden auch die Förderanträge und die Verwendungsnachweise eingereicht und bearbeitet.
Kontakt:
AELF Kempten (Allgäu)
Sachgebiet L 1.3 Investitionsförderungen und LEADER
Adenauerring 97
87439 Kempten (Allgäu)
E-MailELER und GAP-Strategieplan
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) fördert die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union. Dieser Fonds ist neben dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) eines der beiden Finanzierungsinstrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Auch in der Förderperiode 2023 bis 2027 wird der ländliche Raum durch den ELER unterstützt. Neu ist in dieser Förderphase, dass die Ausgestaltung der ELER-Förderung nicht mehr auf Ebene der Bundesländer erfolgt, sondern nach dem „Nationalen Strategieplan der Bundesrepublik Deutschland“.
Links:
LEADER
LEADER ist die Abkürzung der französischen Begriffe: Liaison entre les actions de développement de l’économie rurale; zu deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. Das Förderprogramm LEADER ist seit 1991 eine Erfolgsgeschichte für die Entwicklung ländlicher Regionen in Bayern. Im Mittelpunkt stehen die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs). Sie sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region. Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus die ländlichen Regionen auf ihrem Weg einer selbstbestimmten Entwicklung – ganz nach dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“.
LEADER-Koordinatorin
Für Fachfragen zu LEADER stehen an ausgewählten Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten LEADER-Koordinatorinnen oder LEADER-Koordinatoren als Ansprechpartner zur Verfügung. Diese prüfen die grundsätzliche Förderfähigkeit von Projektideen, beraten die LAGen und stellen das Bindeglied zwischen dem StMELF, der Bewilligungsstelle und den Regionalmanagements der LAGen dar.
Für die LAG Auerbergland-Pfaffenwinkel ist das AELF Kempten mit LEADER-Koordinatorin Veronika Hämmerle zuständig:
Veronika Hämmerle
AELF Kempten (Allgäu)
Adenauerring 97
87439 Kempten (Allgäu)
Telefon: 0831 52613-1303
Fax: +49 831 52613-1444
E-Mail: Poststelle@aelf-ke.bayern.deLokale Aktionsgruppe – LAG
Die Mitglieder einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) schließen sich mit dem Ziel zusammen, Maßnahmen der ländlichen Entwicklung in der Region zu unterstützen. Die LAG ist in ihrem Gebiet Träger der Lokalen Entwicklungsstrategie und verantwortlich für ihre Umsetzung. In der Regel sind die LAGen als Vereine organisiert, in denen neben den Kommunen im LAG-Gebiet Akteure, die die Arbeit der LAG unterstützen, Mitglied sind.
Das Leitbild und die Entwicklungsziele sind der rote Faden für die regionale Entwicklung im Gebiet der Lokalen Aktionsgruppe AL-P. Die Grundlage der Arbeit bildet ein mit den Mitgliedern und Akteuren gemeinsam entwickeltes Konzept, die sogenannte Lokale Entwicklungsstrategie (LES). Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der Lenkungsausschuss, der von einem Fachbeirat unterstützt wird.
Jede juristische und natürliche Person kann die Arbeit der LAG AL-P finanziell oder ideell unterstützen. Wenn Sie an einer Mitgliedschaft interessiert sind, bitten wir mit der Geschäftsstelle der LAG AL-P in Kontakt zu treten!
Lokale Entwicklungsstrategie – LES
Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) für das LEADER-Programm in Bayern ist DAS zentrale Planungs- und Steuerungsdokument. Die LES dient als Grundlage für die Auswahl und Umsetzung von Projekten im Rahmen des LEADER-Programms: alle Maßnahmen, die eine LEADER-Förderung beantragen, müssen zur Erreichung der Ziele beitragen, die in der LES formuliert worden sind.
Das Konzept wird von den Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) erstellt, die aus Vertretern der lokalen Bevölkerung, Unternehmen, Verbänden und öffentlichen Stellen bestehen. Die LES ist damit sozusagen maßgeschneidert auf die spezifischen Bedürfnisse und Potenziale der Region abgestimmt.